Gebühren nach KAG kalkulieren

Gebührenkalkulationen


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Schützt mich ein Gutachten vor einer Klage?

Nein. Grundsätzlich hat jeder Gebührenzahler das Recht auf Widerspruch oder Klage. Mit dem Gutachten und bei Beschluss eines Gebührensatzes, der nicht höher liegt, wie in unseren Berechnungen, ist die Wahrscheinlichkeit allerdings sehr gering, dass überhaupt eine Widerspruch angestrebt wird oder erfolgreich wäre.

Genügt die Berechnung, um Versicherungen nachzuweisen, dass die Kostensätze im Brandschutz korrekt ermittelt wurden?

Ja, das Gutachten ist rechtssicher ermittelt worden und kann als Nachweis verwendet werden.

Welche Gebühren können Sie kalkulieren?

Wir haben alle wesentlichen Gebührenhaushalte bereits kalkuliert. Zu den Gebührenhaushalten, die häufig nachgefragt werden, zählen die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung, das Bestattungswesen, der Brandschutz und der Kindergarten. 

Auskünfte von unseren Experten

Julian Haunold

Experte für Jahresabschlüsse, §2b UStG-Einführungen, Gebührenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Mensur Memić

Experte für Projekte, die Erfahrung benötigen, insbesondere bei Jahresabschlüsse, Gebührenkalkulationen und Gesamtabschlüsse


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