Umsatzsteuer

Rubrik: Einführung §2b UStG
Ihre Kommune hat zum Jahresende den §2b UStG umgesetzt. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen nun die Leistungen, die der Steuerberater als umsatzsteuerpflichtig erachtet hat, mit Umsatzsteuer buchen. Da gibt es nur ein Problem.