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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB 2023 Version E

1. Geltungsbereich

 

(1) Die Auftragsbestimmungen gelten für die Verträge von KalusControl („Unternehmensberater“) und seinen Auftraggebern über Berechnungen, wirtschaftliche Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Unternehmensberater und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die nachstehenden Bestimmungen bezüglich der Haftung.

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

 

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Unternehmensberater ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

 

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

(3) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Unternehmensberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

 

(4) Berufliche Äußerungen (Berichte, Gutachten, etc.), die der Unternehmensberater dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum der Unternehmensberatung. Texte sind insofern urheberrechtlich geschützt, es sei denn, sie werden vom Auftraggeber zugearbeitet und stellen dessen geistige Leistung dar. Eine weitere Verwendung der Texte oder auch bestimmter Textpassagen ist schriftlich bei der Unternehmensberatung zu erfragen und bedarf der Freigabe durch den Unternehmensberater.    

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Unternehmensberater ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Unternehmensberaters bekannt werden.

 

(2) Auf Verlangen des Unternehmensberaters hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

 

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Unternehmensberaters gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Einstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

 

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

 

Hat der Unternehmensberater die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Unternehmensberaters außerhalb des erteilten Auftraggebers sind stets unverbindlich.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters

 

Der Aufraggeber steht dafür ein, dass die Rahmen des Auftrages vom Unternehmensberater gefertigten Gutachten, Entwürfe und Berechnungen nur für eigene Zwecke des Auftraggebers verwendet werden.

 

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Unternehmensberater

 

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmensberaters, soweit sie nicht aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

 

(2) Gegenüber einem Dritten haftet der Unternehmensberater (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

 

(3) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Unternehmensberater zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

 

8. Laufzeit, Kündigung

 

(1) Die Laufzeiten der Aufträge werden in der Regel im Angebot prognostiziert. In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit die Laufzeiten beim Auftragnehmer zu erfragen.

 

(2) Die Laufzeiten haben einen planerischen Charakter und sind nicht verbindlich, da unvorhersehbare Ereignisse eintreten können. Auftragnehmer und Aufraggeber versuchen sich jedoch an den Laufzeiten zu orientieren. Das vorsätzliche oder grob fahrlässige Abweichen von vereinbarten Laufzeiten kann zu Mehrkosten beim Auftragnehmer führen. Die Mehrkosten sind entsprechend aufzuzeichnen und nachzuweisen. 

 

(3) Kündigungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

 

(4) Sofern der Auftraggeber eine ordentliche Kündigung ausspricht, kann der Auftragnehmer einen Schadensersatz verlangen. Der Auftragnehmer kann in Höhe 50% der vereinbarten Entgelte eine Gebühr verlangen, da ihm Kosten für die Personalbereitstellung anfallen. Das Auftragsvolumen kann anhand von Erfahrungswerten nachgewiesen werden, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Schaden muss innerhalb von vier Wochen nach Kündigung dem Grunde angezeigt werden.

 

(5) Sofern der Auftragnehmer eine ordentliche Kündigung ausspricht, kann der Auftraggeber einen Schadensersatz verlangen. Der Schaden ist nachzuweisen. Die Übernahme der Schadenshöhe ist auf die Haftungsbeschränkung limitiert. Der Schaden muss innerhalb von vier Wochen nach Kündigung dem Grunde nach angezeigt werden.

 

(6) Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht beidseitig bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhalten. Die Partei, die eine außerordentliche Kündigung erhält, besitzt nicht die Möglichkeit, ein Schadensersatz zu verlangen. Die Partei, die eine außerordentliche Kündigung ausspricht, kann Schadensersatz verlangen, sofern ihr ein Schaden nachweislich entstanden ist. Der Schaden muss innerhalb von vier Wochen nach Kündigung dem Grunde nach angezeigt werden.

 

9. Mängelbeseitigung

 

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf etwaige Mängel durch den Unternehmensberater. Nur bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann er auch Herabsetzung für Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlages der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gelten die Vorschriften über die Haftung.

 

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nachdem vorhergehenden Absatz 1 Satz 1 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem der Unternehmensberater die berufliche Leistung erbracht hat.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Unternehmensberaters enthalten sind, können jederzeit vom Unternehmensberater auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Unternehmensberater tunlichst vorher zu hören.

 

10. Haftung

 

Die Haftung des Unternehmensberaters für Schadensersatzansprüche jeder Art, sei es aus Einzel- oder Gesamtschuldnerschaft, ist bei einem fahrlässig und grob fahrlässig verursachten einzelnen Schadenfall auf 25.000 € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Als einzelner Schadenfall ist die Summe der Schadensansprüche zu verstehen, die sich aus ein und derselben beruflichen Fehlleistung (Verstoß) ergeben; als einzelner Schadenfall gelten auch alle Verstöße, die bei einem Auftrag oder bei einer sonstigen einheitlichen Leistung (Fachlich als einheitliche Leistung zu verwertende abgrenzbare berufliche Tätigkeit) von einer Person begangen worden sind. Der Unternehmensberater haftet jedoch für einen Schaden, der im Rahmen mehrere gleichartigen Aufträge oder Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden ist nur bis zur Höhen von 50.000 € ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden durch Verstöße in einem Jahr oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren verursacht worden ist.

 

11. Ausschlussfristen

 

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

 

(1) Der Unternehmensberater ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang von einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsbedingungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

 

(2) Der Unternehmensberater darf Bericht, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

 

(3) Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

 

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Unternehmensberater angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist der Unternehmensberater zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Unternehmensberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Schadens, und zwar auch dann, wenn der Unternehmensberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

14. Vergütung

 

(1) Der Unternehmensberater hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf das Honorar und den Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

 

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderung des Unternehmensberaters auf Honorar und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

(3) Die Honorarvereinbarung ist schriftlich im Auftrag/Angebot zu fixieren. Für Überstunden (ab 17:00 Uhr bis 8:00 Uhr) und Wochenendarbeiten (Samstag oder Sonntag) kann die Unternehmensberatung einen Kostenzuschlag verlangen, sofern Wochenendarbeiten und Überstunden eine ordnungsmäßige Bearbeitung verlangen. Der Auftraggeber ist vor Rechnungsstellung darüber zu unterrichten. Der Kostenzuschlag beträgt 5 EUR je Stunde, es sei denn, es wurde im Vorfeld eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen.

 

(4) Die Fahrtzeiten werden über den vereinbarten Stundensatz vergütet, sofern keine anderen Konditionen vereinbart wurden. Mit der Vergütung sind alle Spesen- und Reisekosten abgegolten. Basiert die Honorarvereinbarung auf einem Festpreis, sind die Fahrtkosten inbegriffen, sofern nicht anders vereinbart.

 

15. Aufbewahung und Herausgabe

 

  1.  Der Unternehmensberater bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergeben oder von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.

 

  1.  Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Unternehmensberater auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Unternehmensberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Unternehmensberater kann von Unterlagen, die er dem Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

 

16. Anzuwendendes Recht

 

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise 2023 Version E

1. Einleitung

 

Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die KalusControl Unternehmensgruppe. Zur KalusControl Unternehmensgruppe zählen die KalusControl Unternehmensberatung und die KalusControl Service GmbH.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. Daher werden nicht alle Teile dieser Information auf Sie zutreffen. 

 

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlich ist:

 

KalusControl Unternehmensgruppe

Brückentor 6

36396 Steinau an der Straße

 

Telefon: 06663 9126810

info@kaluscontrol.de

 

Kontakt zum Datenschutzbeauftragten:

 

KalusControl Unternehmensgruppe

Datenschutzbeauftragter

Brückentor 6

36396 Steinau an der Straße

 

Telefon: 06663 9126810

dsb@kaluscontrol.de

 

3. Zweckbestimmung der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage und Datenübermittlung

 

Die KalusControl Unternehmensgruppe erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung im Innenverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

 

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet in der Regel nicht statt.

Weiterhin ist die Übermittlung von Daten an Empfänger in Drittstaaten nicht vorgesehen.

 

4. Quelle der Daten

 

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen von unseren Kunden oder anderen Betroffenen erhalten.

Je nach Geschäftsfeld finden sich die relevanten personenbezogenen Daten wie nachfolgend aufgeführt:

Offene Posten, Gutachten von Rückstellungen, sowie bei Fallzahlen von Gebühren

Anmeldung zu einer Online- oder Präsenzveranstaltung,

Anlegen eines Nutzeraccounts

Darüber hinaus können dies auch Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.

 

5. Dauer der Datenspeicherung

 

Wir verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten solange dies für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

Entsprechend ergibt sich für unser Unternehmen gemäß den Vorgaben aus dem Steuerrecht (Abgabenordnung) und Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht.

 

6. Rechte der betroffenen Personen

 

a) Recht auf Bestätigung

 

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

b) Recht auf Auskunft

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

o    die Verarbeitungszwecke

o    die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

o    die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen

o    falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

o    das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung

o    das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

o    wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten

o    das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

 

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

c) Recht auf Berichtigung

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

 

o    Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.

o    Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

o    Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

o    Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

o    Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

o    Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

 

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der KalusControl Unternehmensgruppe gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der KalusControl Unternehmensgruppe wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der KalusControl Unternehmensgruppe öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die KalusControl Unternehmensgruppe unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der KalusControl Unternehmensgruppe wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

 

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

 

o    Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.

o    Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.

o    Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

o    Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

 

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der KalusControl Unternehmensgruppe gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der KalusControl Unternehmensgruppe wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

 

f) Recht auf Datenübertragbarkeit

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der KalusControl Unternehmensgruppe wenden.

 

g) Recht auf Widerspruch

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die KalusControl Unternehmensgruppe verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die KalusControl Unternehmensgruppe personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der KalusControl Unternehmensgruppe der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die KalusControl Unternehmensgruppe die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der KalusControl Unternehmensgruppe zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der KalusControl Unternehmensgruppe wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

 

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die KalusControl Unternehmensgruppe angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

j) Recht auf Beschwerde

 

 

Die betroffenen Personen haben das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu beschweren.

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